Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO für das Serviceportal |
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (Innenministerium) Willy-Brandt-Straße 41 70173 Stuttgart service-bw@im.bwl.de |
Kontaktdaten der/des dortigen Datenschutzbeauftragten |
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (Innenministerium) Willy-Brandt-Straße 41 70173 Stuttgart Datenschutzbeauftragte@im.bwl.de |
Verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO nach Absenden des Antrags |
Stadt Tengen Marktstr. 1 78250 Tengen Tel.: 07736/9233-0 stadt@tengen.de |
Kontaktdaten der/des dortigen Datenschutzbeauftragten |
datenschutz@tengen.de Telefonnummer: 0711-810814444 |
Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden |
Personendaten des Hundehalters: - Vorname, Nachname - Geburtsdatum - Telefonnummer (freiwillige Angabe) - Wohnanschrift - Buchungszeichen / Kennziffer des Steuerbescheides (freiwillige Angabe) Bei Anmeldung: Angaben zum Hund - Name des Hundes (freiwillige Angabe) - Beginn der Hundehaltung - Alter des Hundes bei der Anschaffung - Hunderasse - Weitere Hunde im Haushalt - Name, Vorname weiterer Personen über 18 Jahre, die im Haushalt leben (freiwillige Angabe) - Bei Steuerbefreiung/-ermäßigung: Grund und Nachweis Bei Abmeldung: - Name des Hundes (freiwillige Angabe) - Grund der Abmeldung (Tod des Hundes, Umzug, Sonstiges) - Nummer der Hundesteuermarke (freiwillige Angabe) - Hunderasse - Ende der Hundehaltung - Bankverbindung (Kontoinhaber, IBAN) Bei Steuermarke verloren: - Nummer der Hundesteuermarke (freiwillige Angabe) - Name des Hundes (freiwillige Angabe) - Hunderasse |
Besondere Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden |
keine |
Zwecke der Datenverarbeitung |
Mit diesem Online-Antrag werden personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Art. 9 Abs. 1 DSGVO zum Zwecke der Verarbeitung erhoben. Die Daten werden für die Prüfung, ob die von der steuerpflichtigen Person gemachten Angaben richtig sind und zum Zwecke der korrekten Erhebung der Hundesteuer verarbeitet. Für die elektronische Antragstellung ist eine Verarbeitung Ihrer Daten auf dem Serviceportal erforderlich. |
Speicherdauer |
Sind die Daten für die dargestellten Zwecke nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre – befristete – Aufbewahrung ist weiterhin notwendig. Grund hierfür kann vor allem die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten sein. Auf dem Serviceportal werden Ihre Daten nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Von Ihnen zwischengespeicherte Anträge, die nicht abgeschickt wurden, werden nach 365 Tagen gelöscht, wenn sie in dieser Zeit nicht von Ihnen weiterbearbeitet wurden. Nach dem Absenden des Antrags werden die Daten nach 365 Tagen gelöscht. |
Stellen, denen die Daten offengelegt werden |
Ihre Daten können ggf. anderen öffentlichen Stellen zur Aufgabenerfüllung der o.g. Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Diese Stellen können sein: kommunales Rechenzentrum komm.one - Anstalt des öffentlichen Rechts, Weissacher Str. 15, 70499 Stuttgart |
Rechtsgrundlagen |
Die Verarbeitung der Daten durch die Verwaltung erfolgt im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. c, e i.V.m. Abs. 3 S. 1 Buchst. b DSGVO i.V.m. bundes- bzw. landes- gesetzlichen Gesetzen und nur für den genannten Zweck: § 9 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) Die Verarbeitung auf dem Serviceportal erfolgt mit Ihrer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. |
Ihre Rechte |
Sie können von den o.g. Stellen verlangen, - unrichtige Daten zu berichtigen (Art. 16 DSGVO), - Ihre Daten zu löschen (Art. 17 DSGVO), - die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken (Art. 18 DSGVO), - Ihnen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft zu geben (Art. 15 DSGVO), - Ihnen die von Ihnen eingegebenen Daten in einem Format bereit zu stellen, das maschinell lesbar ist, beispielsweise in einer txt-Datei, oder Ihre Daten direkt an eine andere Person oder Organisation zu übermitteln (Art. 20 DSGVO).
Wenn Sie eines dieser Rechte ausüben möchten, finden Sie die genauen Voraussetzungen in den genannten Artikeln der Datenschutzgrundverordnung. Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen (Art. 21 DSGVO). Eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung können Sie jederzeit widerrufen. Unabhängig von diesen Möglichkeiten können Sie sich auch jederzeit an den Landesdatenschutz- beauftragten wenden: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart poststelle@lfdi.bwl.de Onlinebeschwerde |
Verpflichtung, Daten bereitzustellen und Folgen der Verweigerung |
Ihre Daten werden benötigt, damit Sie den Antrag (online) stellen können. Ohne diese Daten kann die Bearbeitung nicht (online) erfolgen. Sie sind entsprechend der Satzung Ihrer Gemeinde verpflichtet, die erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, kann ggf. eine Geldbuße festgesetzt werden. |