Ortsvorsteher und Ortschaftsräte
Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung kann in Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen die Ortschaftsverfassung eingeführt werden. In den Tengener Stadtteilen ist dies durch die Bildung von Ortschaftsräten erfolgt. Die Mitglieder des Ortschaftsrates werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften gewählt. Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin. Diese werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrates gewählt. Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören und hat hierbei ein Vorschlagsrecht.