Aktuelles

Meldung vom 06. Februar 2020

Beantragung von Briefwahl für den Bürgerentscheid am 8. März 2020

In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid an alle Wahlberechtigten versandt. Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegen haben und Sie am Abstimmungstag verhindert sein sollten, können Sie entweder mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die städtische Homepage digital Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der städtischen Homepage (www.tengen.de) finden Sie in Kürze den Link zur Briefwahlbeantragung unter Windkraft Tengen. Eine Beantragung der Briefwahl ist regulär bis Freitag, 6. März 2020, 18 Uhr im Einwohnermeldeamt im Rathaus oder bis 12 Uhr über die städtische Homepage möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Briefwahl noch am Sonntag, 8. März 2020 bis 15 Uhr beantragt werden. Denken Sie daher bitte frühzeitig an die Beantragung der Briefwahlunterlagen, sofern Sie am Abstimmungstag nicht in den bekannten Wahllokalen abstimmen können.
Meldung vom 04. Februar 2020

2. Dialogveranstaltung am 17.02.2020 zum Bürgerentscheid in Tengen

Die Stadtverwaltung Tengen lädt zur 2. Dialogveranstaltung im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses am Montag, 17.02.2020 in die Randenhalle nach Tengen ein. Um 19 Uhr besteht, nach einem Inputvortrag von Bürgermeister Marian Schreier, die Möglichkeit zur Diskussion an verschiedenen Stammtischgruppen. Dort kann ausführlich diskutiert und gefragt werden. Eine offene Fragerunde zum Schluss rundet die Veranstaltung ab.
Meldung vom 03. Februar 2020

Pflanzenbestellung für Privatwaldbesitzer 2020

Privatwaldbesitzer können wieder über das Forstrevier Tengen Forstpflanzen bestellen. Den Bestellvordruck „Pflanzenbestellung Frühjahr 2020“ finden Sie untenstehend. Der Vordruck ist ebenfalls im Rathaus bei Frau Möhrke, Zimmer 28, erhältlich. Die Mindestbestellmenge/Bundgröße je Baumart muss unbedingt beachtet werden. Eine geringe Verfügbarkeit besteht für Stiel- und Traubeneichen. Kleinmengen (bis 200 Stk) werden in Pflanzsäcken angeliefert. Auslieferungstermin ist Anfang März - Anfang April 2020 (je nach Witterung) am Forststützpunkt Tengen. Der genaue Termin wird Ihnen telefonisch mitgeteilt.   Die ausgefüllte Bestell-Liste schicken Sie bitte bis spätestens Freitag, den 28.02. an:               Revierleiter Tobias Müller,         Fax: 07531 - 8003567 Forststützpunkt Tengen              tobias.mueller@lrakn.de Rohrertalstr.15 78 250 Tengen
Meldung vom 24. Januar 2020

WhatsApp-Newsletter-Dienst eingestellt!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, wie Sie gewiss bereits festgestellt haben, erfolgten seit geraumer Zeit keine Mitteilungen mehr über unseren Newsletterdienst. Leider hat WhatsApp sich dazu entschlossen grundsätzlich keine Newsletter-Funktion mehr anzubieten. Seit Ende 2019 steht das Angebot von WhatsApp-Newslettern weltweit nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung prüft aktuell, welche Alternativen möglich sind. Ihre Stadtverwaltung
Meldung vom 21. Januar 2020

Masernimpfpflicht ab 1. März 2020

Nachdem der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Masern-Impfpflicht in öffentlichen Einrichtungen verabschiedet und der Bundesrat dies am 20. Dezember 2019 gebilligt hat, gilt ab dem 1. März 2020 eine Masernimpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen. Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern also nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch alle Kinder, die am 1. März 2020 bereits in den städtischen KiTas bzw. Grundschule betreut werden, haben einen Nachweis bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 vorzulegen. Wie wird die Einhaltung der Masernimpfpflicht kontrolliert? Die betroffenen Kinder haben nach § 20 Absatz 9 IfSG der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor (tatsächlichem) Beginn ihrer Betreuung folgenden Nachweis vorzulegen: 1. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder nach § 26 Absatz 2 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht, 2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder 3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat. Es wird deshalb gebeten, bereits jetzt den Impfstatus Ihrer Kinder zu überprüfen. Auf der Landesebene Baden-Württemberg wurde zwischen den beteiligten Ministerien eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die nach Abschluss ihrer Arbeit Vorgaben zur konkreten Umsetzung herausgeben wird. Sobald diese vorliegen, werden weitere Informationen durch die Kindertagesstätten an die Eltern weitergegeben, zu welchem Zeitpunkt die Nachweise konkret in den Einrichtungen vorgelegt werden müssen.
Meldung vom 20. Januar 2020

Entwässerung und Wasserversorgung

Ab dem 01.01.2020 wird von Seiten der Stadt Tengen bei Änderung, Erweiterung oder bei einem Neuanschluss im Bereich der Entwässerung ein Entwässerungsantrag gefordert. Die hierzu notwendigen Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Tengen im Bereich: Service & Rathaus > Bürgerservice > Formular/ Online Antragsstellung > Bauwesen abrufen werden. Das gleiche gilt für den Bereich Wasserversorgungsantrag . Auch dieser Antrag ist im obigen Formularangebot enthalten. Die Anträge sowie evtl. Fragen zu den Anträgen können an Herrn Völlinger, Tel. 0 77 36/92 33-31 gestellt werden.
Meldung vom 14. Januar 2020

Exkursion in den Stadtwald Tengen am 20.01.2020

Exkursion in den Stadtwald Im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses zu den geplanten Windrädern in Watterdingen finden am 20. Januar 2020 eine Exkursion in den Stadtwald in Tengen statt. Die Exkursion beginnt um 15 Uhr. Treffpunkt ist an der Kreuzung Schlemsweg (auch als Stettener Fahrweg bekannt) und Alter Postweg. Bei Google sind beim vorgesehenen Treffpunkt ein Wanderparkplatz und ein Aussichtspunkt eingetragen.
Meldung vom 17. Dezember 2019

Nachbericht erste Dialogveranstaltung Watterdingen

Bei der ersten Dialogveranstaltung zu den geplanten Windrädern in Watterdingen am vergangenen Dienstag konnten sich um die 300 Interessierte umfassend über das Vorhaben informieren. Zunächst stellte Bürgermeister Marian Schreier die wesentlichen Überlegungen und Gründe für die Durchführung des Bürgerentscheids vor. Anschließend konnten sich die Anwesenden an Ständen über verschiedene Themen informieren. Neben den Fakten zum Bürgerentscheid gab es Informationen zur Technik von Windkraftanlage, dem Bau und Rückbau sowie der Zuwegung und Erschließung der Anlagen. Anhang von Visualisierungen wurden die Planungen optisch veranschaulicht. Eine Zwischenbilanz von Verenafohren und Informationen über die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung wurde am Stand der Bürgerenergie Bodensee und Hegau-Wind präsentiert. Vertreter des Landratsamts Konstanz standen für Fragen zum Genehmigungsprozess und zu den Auswirkungen des Klimawandels im Wald zur Verfügung. Abgerundet wurde der Marktplatz mit einem Stand zu den Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, Untersuchungen zum Artenschutz beim Windpark Verenafohren und einem Ausblick auf die weiteren Veranstaltungen. In einer abschließenden Runde konnten Hinweise, Vorteile, Nachteile, Anregungen und Fragen angebracht werden. Diese wurden gesammelt und werden aktuell mit den offenen Fragen, die sich an den Ständen ergeben haben aufgearbeitet. Sobald die Fragen zusammen gestellt und beantwortet sind, werden sie auf der städtischen Homepage ( www.tengen.de ) unter Windkraft Tengen zur Verfügung gestellt. Sollten Fragen offen bleiben, dürfen diese gerne an windkraft@tengen.de gestellt werden. Die zweite Dialogveranstaltung in Tengen findet am 17. Februar 2020 statt.
Meldung vom 16. Dezember 2019

Veranstaltungsankündigungen

Im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses zu den geplanten Windrädern in Watterdingen finden am 20. Januar 2020 gleich zwei Veranstaltungen statt. Exkursion in den Stadtwald Die Stadtverwaltung lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Exkursion in den Stadtwald um 15 Uhr ein. Vor Ort wird gezeigt, wie sich der Klimawandel schon heute konkret auf den Stadtwald auswirkt. Der genaue Treffpunkt wird noch bekannt gegeben. Informationsveranstaltung in Stetten Um auch die umliegenden Gemeinden über die geplanten Windräder zu informieren, findet um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus in Stetten statt. Die Bürgerinnen und Bürger in Stetten und Leipferdingen nehmen zwar nicht am Bürgerentscheid teil, sollen aber dennoch frühzeitig bezüglich des Windparks informiert und angehört werden.
Meldung vom 16. Dezember 2019

Anmeldung eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Tengen für das Kindergartenjahr 2020/2021

In Kürze beginnt das Anmeldeverfahren für einen KiTa-Platz in einer städtischen Einrichtung für das KiTa-Jahr 2020/21. Grundsätzlich werden alle potenziellen KiTa-Eltern angeschrieben, ob für das kommende Kita-Jahr ein Betreuungsplatz benötigt wird. Abgefragt wird das verbindliche Interesse der Eltern für einen Platz für Kinder ab 2 Jahren. Mit der Platzabfrage können die Kinder vorgemerkt werden, bei unterjährigen Anfragen kann oft auf Wünsche nicht eingegangen werden. Um einen tatsächlich Bedarf an Betreuungsplätze ermitteln zu können und die Einteilung planen zu können, bitten wir darum, die Angaben möglichst verbindlich zu tätigen und nur den tatsächlich gewünschten Betreuungsumfang anzugeben. Für eine bedarfsgerechte Planung und Zuteilung der Kinderbetreuungsplätze für den Zeitraum September 2020 bis August 2021 werden die Eltern gebeten die Anmeldebögen bis 1. Februar 2020 in einer der Kindertagesstätte in Tengen, Büßlingen oder Watterdingen abzugeben. Plätze für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden erst im Januar/Februar 2021 vergeben. Nach Abgabe des Anmeldebogens erhalten die Eltern eine Eingangsbestätigung der Betreuungsanfrage. Anschließend werden alle Anmeldungen gesammelt und die Anmeldungen auf die zur Verfügung stehenden Plätze durch die drei Einrichtungsleitungen verteilt. Bis Mitte März werden die Reservierungsbestätigungen versendet. Wir bitten um Verständnis, dass dies nur eine vorläufige Mitteilung sein wird. Bis spätestens 15. April 2020 ist der reservierte Platz anzunehmen oder abzulehnen, so dass ggf. Nachbesetzungen vorgenommen werden können. Wenn das Angebot angenommen wird, wird ein Termin vereinbart, um den Vertrag schriftlich zu schließen. Dies erfolgt ca. 4 Wochen vor dem gewünschten Aufnahmetermin. Informationen über die Kindergärten finden Sie im Internet unter www.tengen.de (Rubrik Leben in Tengen/Kinder & Jugend/Kindertagesstätten ). Sollten Sie als Eltern bis Mitte Januar keinen Brief erhalten haben, obwohl Ihr Kind im September 2020 2 Jahre alt oder älter ist und Ihr Kind noch in keiner Einrichtung sein, so melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung, Frau Kersten-Reck, um einen Anmeldebogen zu erhalten (Tel. 07736/9233-21, E-Mail: s.kersten-reck@tengen.de ). <Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleitungen gerne zur Verfügung.
Meldung vom 11. Dezember 2019

Geführte Exkursion zum Windpark Verenafohren

Der Gemeinderat hat entschieden, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Verpachtung eines städtischen Grundstücks zur Errichtung von drei Windkraftanlagen im Gebiet Brand abstimmen sollen. Deshalb wird es am 8. März 2020 einen Bürgerentscheid geben. Im Vorfeld findet ein umfangreicher Informations- und Dialogprozess statt. Die meisten Menschen aus den umliegenden Gemeinden haben sich bereits an den Anblick des bestehenden Windparks Verenafohren oberhalb von Wiechs gewöhnt und viele waren auch schon direkt an den Anlagen. Im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses wird zu einer geführten Exkursion zum Windpark Verenafohren eingeladen. Aus erster Hand werden Informationen zur Technik und zum Bau der Anlagen sowie zur Entstehungsgeschichte des Windparks Verenafohren angeboten, welcher gut vergleichbar ist mit dem geplanten Windpark Brand. Treffpunkt ist am Dienstag, den 17.12. um 14.45 Uhr am Sportplatz in Wiechs (Hardtweg). Von dort gemeinsamer Abmarsch über den Waldweg zur Anlage 1. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen. Der Gesangverein Wiechs bietet eine kleine Bewirtung an. Die Exkursion findet bei jedem Wetter statt, denken Sie bitte an festes Schuhwerk und warme Kleidung.
Meldung vom 26. November 2019

Winterdienst

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Tengen hat ihren Winterdienst und die damit verbundene Streupflicht von Splitt-Streuung auf die Streuung mit Streusalz umgestellt. Auf Grund dieser Umstellung werden ab diesem Jahr nur noch die vorhandenen Splitt-Behälter im Bereich von Steilstücken aufgestellt und mit Splitt befüllt. Es erfolgen keine weiteren Splitt-Lieferungen mehr. Bitte berücksichtigen Sie dies bei den Vorbereitungen auf ihren Winterdienst.
Meldung vom 06. November 2019

Brennholz / Reisschläge

Sehr geehrte Brennholzkunden,   Brennholz und Reisschläge können wieder bei der Stadtverwaltung Tengen bestellt werden. Auf Grund der sehr großen Käferholzmengen werden wir den Laubholzeinschlag im Stadtwald auf das Nötigste beschränken. Es wird weiterhin ein größerer Anteil Eschen- und Eichenbrennholz (Hartlaubholz) anfallen. Achtung: Vor der Bestellung sollten Privatwaldbesitzer bitte ihre Wälder auf Käferbäume und trocken- heitsgeschädigte Buchen kontrollieren. Für diese qualitätsgeminderten Hölzer gibt es nahezu keinen Absatzmarkt mehr. Die beste Verwertungsmöglichkeit dieser Bäume ist daher die Verarbeitung zu Brennholz.   Bestellscheine für die Brennholz- und Reisschläge werden bis Freitag, den 20. Dezember 2019 bei der Stadtverwaltung Tengen, Marktstraße 1, Frau Waltraud Möhrke, Zimmer 28, per Mail w.moehrke@tengen.de oder per Fax an die Nummer 07736/9233-40 entgegengenommen. Später eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Zur Optimierung der Brennholzvergabe kreuzen Sie bitte auf dem Bestellformular an, ob Sie das Holz im Wald verarbeiten oder in langer Form abtransportieren. Bestellungen werden nur schriftlich von Privatkunden aus Tengen und den Ortsteilen über haushaltsübliche Mengen entgegengenommen (i.d.R. 3 bis 15 FM). Den Bestellschein finden Sie untenstehend oder im Mitteilungsblatt Nr. 45 der KW 45 vom 07.11.2019. Gez. Tobias Müller          Forstrevierleiter
Meldung vom 04. Oktober 2019

Technologie-Beratung/Technologie-Transfer

Der Regionale Wirtschaftsförderverein Hegau e.V. bietet am Mittwoch, den 23. Oktober 2019 eine kostenfreie Sprechstunde zum Thema „Vermittlung von neuestem technischen Wissen aus Technologie-Fachdatenbanken“ an. Sprechzeiten sind von 14 bis 18 Uhr. Zur Terminkoordinierung der einstündigen Einzelgespräche ist eine Anmeldung bis 21. Oktober 2019  unter Tel. 07733/502-212 oder formlos per E-Mail an PFreisleben@engen.de erforderlich.   Das Beratungsangebot ermöglicht den Zugang zu allen Bereichen der Technik, zu den neuesten Entwicklungen, den neuesten, auch zukünftigen Produkten und Verfahren und zu allen bisherigen und aktuellen Erfindungen aus elektronischen Dokumentenarchiven. „In einem vertraulichen Gespräch informiert unser langjährige Berater, Dipl.-Ing. Edgar Richter, über die richtige Vorgehensweise und professionelle Recherchetechniken. Das ist der optimale Zugang zum heutigen Stand der Technik“, kündigt Peter Freisleben, Geschäftsführer des Regionalen Wirtschaftsförderverein Hegau, an.   Die technischen Fragen zu aktuellen Aufgaben, auch zu speziellen und komplizierten Themen, werden analysiert und in eine Datenbankabfrage formuliert. Dann werden schrittweise Lösungshinweise und –antworten ermittelt. Außerdem werden Anregungen und praktische Hilfen zum alleinigen, selbständigen Recherchieren in den Fach- datenbanken gegeben.     Infobox: Weitere Informationen und Anmeldungen bei der Wirtschaftsförderung der Stadt Engen, Telefon 07733 502-212, PFreisleben@engen.de.   Termin: Mittwoch, 23. Oktober, von 14:00 bis 18:00 Uhr im Blauen Haus (neben dem Rathaus), Hauptstraße 13 (2. OG), Engen.
Meldung vom 23. September 2019

Windpark Verenafohren

Gelegentlich erreichen die Stadtverwaltung Anfragen zum Betrieb des Windparks Verenafohren. Im ersten vollen Betriebsjahr 2018 lag der Stromertrag bei 16,7 Mio. kWh. Bis zum 30.06.2019 produzierten die drei Windkraftanlagen 11,2 Mio. kWh – davon ausgehend ist es sehr wahrscheinlich, dass bis zum Jahresende 2019 mehr als 20 Mio. kWh Strom produziert werden. Bei der Projektierung des Windparks wurde ein Ertrag von ca. 20 Mio. kWh im Mittel der Jahre zugrunde gelegt, also nicht in jedem einzelnen Jahr, sondern über die gesamte Betriebszeit der Anlagen. Dieser Wert dürfte 2019 voraussichtlich erreicht werden.   Die Standzeiten der Anlagen können unterschiedliche Gründe haben, u.a.  ausgelöst durch die automatisierte Fledermausabschaltung in den Abendstunden oder regelmäßige Wartungen bzw. Reparaturen. Bei der Planung eines Windparks werden entsprechende Standzeiten berücksichtigt, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Anlagen dauerhaft laufen.